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Beitragsordnung
des Vereins : Segelclub Schieder Emmersee e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
Zuletzt geändert durch die außerordentliche Mitgliederversammlung am 18. April 2009
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren und versch. Kosten fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge und Umlagen
§ 3 Beiträge und Umlagen
|
Beitrags-Klasse |
Mitgliedsform |
Beitragshöhe € |
|
02 |
Kinder bis 18 Jahren |
45,-- |
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03 |
Jugendliche von 18 - 24 Jahre |
50,-- |
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01 |
Erwachsene über 18 Jahre |
95,-- |
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04 |
Ehepaare |
123,-- |
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05 |
Familienbeitrag mit Kindern |
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1. Kind |
140,-- |
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2. Kind |
154,-- |
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3. Kind oder mehr |
154,-- |
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11 |
Erwachsener mit Kind |
112,-- |
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Aufnahmegebühr erwachsenes Erstmitglied |
128,-- |
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Aufnahmegebühr jugendliche Erstmitglieder |
26,-- |
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Bausteine nach laufender Berechnung(2011) |
64,-- |
Arbeitsleistung:
1. Alle Mitglieder sind ab dem Jahr, in dem sie 10 Jahre alt werden zur Ableistung von
5 Arbeitsstunden verpflichtet.2. Die Arbeitsverpflichtung der erwachsenen Mitglieder wird wie bisher mit 8 € pro Stunde berechnet. Als Erwachsener gilt, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
3. Die Arbeitsleistung jugendlicher Mitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, wird mit 4 € verrechnet.
4. Die Arbeitsleistung von Kindern, die das 10. Lebensjahr vollendet haben wird mit 2 € verrechnet.
5. Mitglieder einer Familie können füreinander einstehen. Dabei muss der Arbeitswert der gesamten Familie erbracht, oder bezahlt werden.
Zusatzbestimmungen:
6. Der Baustein für das Clubheim beträgt für das Jahr 2011 64€ und vermindert sich jedes Jahr um 8€.
7. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03 müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beiträge.
8. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 03.
9. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes NRW e.V., die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom LSB NRW festgelegten Sätze.
10. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung bis zum 01.04.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
11. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 10 pro Mahnung erhoben.
12. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 1. Januar wird der Beitrag auf die verbleibenden Monate umgerechnet.
§ 4 Gebühren
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Bootsliegeplatz (Halle/Winter): |
50,00 € |
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Optiliegeplatz (Halle/Winter): |
30,00 € |
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Clubheimmiete (Mitglieder) |
150 € / Tag |
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Clubheimmiete (Nichtmitglieder) |
200 € / Tag |
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Nutzung Neptun: Mitglieder/Mitglieder and. Vereine |
15 € / Tag/ 30€/Tag |
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Nutzung Ya Vengo: Mitglieder/Mitglieder and. Vereine |
5 € / Tag/10€/Tag |
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Motorboot: |
30 € / Tag |
1) Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, SKS, Funkausbildung usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
2) Weitere Sachleistungen werden gesondert abgerechnet (T-Shirts, Aufkleber usw.).
3) Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 5 Vermietungen
1. Bootsvermietungen sind nur an Vereinsmitglieder zulässig, die über die nötigen Befähigungsnachweise verfügen.
2. Die Vermietung des Vereinshauses ist in der Segelsaison zwischen Ansegeln und Absegeln nur an Arbeitstagen möglich.
3. Außerhalb der Segelsaison haben Vereinsveranstaltungen Vorrang.
4. Die Vermietungsanfragen werden auf der jeweils nächsten Vorstandssitzung beraten. Bei Genehmigung erfolgt eine Eintragung im Internetkalender.
§ 6 Preise
Preise werden durch den Vorstand festgelegt. Derzeit gilt :
T - Shirt € 7,50
Cap € 3,50
Seesack € 8,00
SCSE – Wimpel € 5,00
SCSE – Aufkleber € 1,00
Ersatzausweis € 5,00
§ 7 Vereinskonto
Bank Sparkasse Detmold
BLZ 476 501 30
Konto 22 000 343
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 8 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur in Schriftform bis zum 31 November. des Jahres zum Jahresende möglich. Es gilt das Datum des Poststempels, bzw. Maileingang (siehe Satzung).
§ 9 Wiedereintritt
Ein Wiedereintritt ist in einem Zeitraum von 5 Jahren ohne nochmalige Erhebung von Aufnahmegebühr und Baustein möglich.
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