Benutzungshinweise für die Boote und das Vereinsheim des SCSE
Gemäß unserer Satzung können unsere Mitglieder die Boote und das Vereinsheim nutzen. Allerdings hat sich in der Vergangenheit die Notwendigkeit ergeben, hierfür bestimmte Regeln schriftlich festzuhalten. Nur so können Neumitglieder und Mitglieder mit seltener Nutzung bzw. Anwesenheit wissen, wie sie sich im Sinne der Gemeinschaft richtig verhalten.
I Nutzung der Boote:
Grundsätzlich steht jedem Vereinsmitglied die Nutzung der Boote offen.
Für die Boote auf den Außenrevieren gilt eine besondere Nutzungsordnung.
Für die Boote am Schiedersee gelten folgende Regeln:
- Mit der Eintragung in der Mannschaftsliste erwirbt das Mitglied das Recht zur Benutzung des Bootes (Qualifikation vorausgesetzt). Er/sie übernimmt aber auch die Verpflichtung, für das Boot zu sorgen, als wenn es ein eigenes wäre.
- Das Mitglied wendet sich an den Kapitän eines Bootes und meldet sich als Mannschaftsmitglied an. Wegen der häufigeren Nutzung gilt dies auch und in besonderem Maße für die Segelschüler. Spätestens drei Wochen nach Ausbildungsbeginn müssen sie in einer Mannschaftsliste eingetragen sein.
- Den Schlüssel für die Box erhält das Mitglied vom Kapitän. Der Kapitän vermerkt die Ausgabe in einer Liste.
- Ein Boot des Vereins kann nur benutzt werden, wenn sich ein eingetragenes Mannschaftsmitglied an Bord befindet. Hier gilt insbesondere:
- Vor Benutzung des Bootes wird dies in das Logbuch eingetragen. Dabei werden die Namen aller Mitsegler aufgeführt.
- Das Boot ist nach Gebrauch zu reinigen! Innen auszuwischen, Wasserpass zu reinigen und „Bremsspuren“ außen sind zu beseitigen.
- Das Segelzubehör kommt an den vom Kapitän dafür festgelegten Ort. Wenn Segel nass sind, werden sie nur lose eingerollt, so dass sie trotzdem trocknen können. Oder sie werden aufgehängt, wobei die Verpflichtung entsteht, sie später abzunehmen und in die Box zu räumen.
- Kleinschäden bis 50 € sind vom Benutzer selbst zu beseitigen. Sieht er sich dazu handwerklich nicht in der Lage, vereinbart er mit einem erfahrenen Mitglied einen Termin, um sich bei der Reparatur helfen zu lassen. Dies geschieht bitte innerhalb einer Woche.
- Die Reparatur von Schäden über 50 € meldet der Verursacher in Absprache mit dem Kapitän beim Vorstand zur Beseitigung an. Dabei ist vom Benutzer der Eigenanteil von 50 € zu entrichten.
- Für Jugendliche und Kinder, die ausschließlich unter Aufsicht eines Übungsleiters segeln, übernimmt der Übungsleiter die Aufgaben eines Kapitäns.
- Für Jugendliche, die vom Vorstand die Erlaubnis zur selbständigen Nutzung der Boote erhalten haben, gilt 1 – 5 entsprechend.
II Nutzung des Clubheims und seiner Einrichtungen.
- Grundsätzlich gilt: jedem Vereinsmitglied steht die Nutzung des Clubheims offen.
- Einen Schlüssel (Transponder) erhält das Mitglied gegen Zahlung einer Kaution von 40 €.
- Das Vereinsheim kann für private Feiern angemietet werden. Während der Saison vom Ansegeln bis zum Absegeln jedoch nur in der Woche (einschließlich Freitag). Die Gebühren dafür sind in der Beitragsordnung festgeschrieben.
- Die Einrichtungen des Clubheims sollen pfleglich behandelt werden.
Gebrauchtes Geschirr wird in die Spülmaschine gestellt, bzw. gleich abgewaschen und in die Schränke geräumt.
- Übernachtungen im Clubheim sind nur nach Anmeldung beim Vorstand erlaubt.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.03.2012.