Ausübung des Segelsports durch Minderjährige
Vereinbarung zur Ausübung des Segelsports durch Minderjährige mit vereinseigenen Booten
zwischen dem
SCSE – Segelclub Schieder Emmersee e.V.
Kronenbruch 1
32816 Schieder-Schwalenberg
und
Eltern / Erziehungsberechtigte /r
für
minderjähriger Jugendlicher Mitgliedsnummer
Die Unterzeichnenden erklären sich damit einverstanden, dass der genannte Jugendliche vereinseigene Boote des SCSE zur Ausübung des Segelsportes auch ohne Aufsicht des SCSE auf dem Binnenrevier Schiedersee führen darf.
Vom Erziehungsberechtigten wird bestätigt, dass der minderjährige Jugendliche folgende Voraussetzungen erfüllt:
1. Mindestalter 16 Jahre
2. Inhaber des Sportbootführerscheins Binnen/Segel oder gleichwertige Lizenz
Der SCSE behält sich vor,
1. durch Übungsleiter oder den Sportwart festgestellte persönliche, soziale und fachliche Eignung festzustellen sowie
2. die Erlaubnis durch den Vorstand bestätigen zu lassen.
3. Die Erlaubnis jederzeit zurückzunehmen.
Vorschoter:
Als Vorschoter sind nur Personen zugelassen, die ebenfalls im Besitz des Sportbootführerscheins Binnen/Segelteil oder einer vergleichbaren Lizenz sind.
Ferner muss der Vorschoter mindestens 18 Jahre alt sein, oder eine dieser Vereinbarung gleichlautende Genehmigung der Eltern und des SCSE besitzen.
In Ausnahmefällen kann auch der Vorschoter - ohne Inhaber des SBF Binnen/Segel zu sein – zugelassen werden. Dazu ist die Bestätigung der persönlichen, sozialen und fachlichen Eignung der Übungsleiter oder des Sportwartes erforderlich.
Nutzung der Vereinsräume / Schlüssel:
Grundsätzlich ist die Nutzung auf das Bootslager sowie die Toiletten- und Duschräume beschränkt. Die Nutzung – insbesondere des Gemeinschaftsraumes im Obergeschoss sowie der Küche ist untersagt.
Gemäß Vorstandsbeschluss dürfen Schlüssel nur an volljährige Vereinsmitglieder ausgegeben werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten können in eigener Verantwortung über den Vorstand einen Schlüssel erhalten. Die üblichen Vereinbarungen (Schlüsselpfand z.Zt. 40,- € etc.) gelten analog der weiteren Schlüsselträger im Verein.
Haftung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für die Minderjährigen. Darüber hinaus haften die Eltern/Erziehungsberechtigten dem SCSE gegenüber für Schäden, die der Minderjährige – insbesondere bei unerlaubter Nutzung der Gemeinschaftsräume an diesen verursacht.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine der oben genannten Regelungen nicht rechtswirksam sein, so hat dieses keinen Einfluss auf die anderen Vereinbarungsinhalte.
Mit den oben genannten Regelungen bin/sind ich/wir einverstanden.
soll als Schiffsführer und/oder als Vorschoter
(nicht Gewünschtes bitte streichen)
Minderjähriges Mitglied
die Erlaubnis erhalten.
Eltern/Erziehungsberechtigter Ort/Datum
für den SCSE Übungsleiter/Sportwart